Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW
20.10.2015

für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016), Schwerpunkt Personalhaushalt 2016.Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/9300 (Öffentliche Anhörung am 20.10.15)

Das Gesamtvolumen des Landeshaushalts beläuft sich für 2016 auf 66,99 Milliarden Euro bei einer gleichzeitigen Absenkung der Nettoneuverschuldung auf 1,48 Milliarden Euro. Während der Gesamthaushalt lediglich eine Steigerungsrate von 3,6 Prozent erfährt, steigen die Gesamtausgaben des Einzelplans 05 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung um 5,09 Prozent.

Der VBE erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung auch 2016 versucht, das Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik im Bereich „Bildung“ weiter zu verfolgen. Dafür werden rund 17,053 Milliarden Euro in den Einzelplan 05 des Haushaltes für 2016 eingestellt. Der Einzelplan 05 stellt damit neben dem Einzelplan 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) den größten Einzeletat des Landeshaushalts dar. Positiv hervorzuheben ist auch, dass im Gegensatz zu 2015 die Finanzmittel für die Personalausgaben nicht weiter abgesenkt, sondern um 5,52 Prozent angehoben werden. Im Saldo bedeutet dies allerdings nur einen Zuwachs von real 243 Stellen bei einer gleichzeitig um 10 000 sinkenden Schülerzahl. Dies ist allerdings nur ein äußerst kleiner Schritt in die richtige Richtung angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung auf der Schuljahresauftaktpressekonferenz bekennen musste, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen mit 3500 Stellen unterversorgt sind. Damit wird sich der Bedarf in 2016 auf 3257 Lehrerstellen „minimieren“.

Übersehen werden darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht, dass dieses kleine Plus von 243 Stellen zum größten Teil durch Umverteilung bzw. Verlagerung von Stellen – beispielsweise aus dem Kapitel 05 300 Eignungspraktikum – aus dem System selbst heraus finanziert wird. Für besonders bedenklich hält der VBE, dass die Anrechnung des bedarfsdeckenden Unterrichts der Referendarinnen und Referendare den verschiedenen Schulformen zugeordnet wird. Durch diese Umschichtung werden insgesamt 2494 Stellen erwirtschaftet – und das unter dem Deckmantel einer angeblich praxisorientierten Ausbildung. Hier siegt wieder einmal die Quantität über die Qualität.

In diesem Zusammenhang bleibt auch zu prüfen, ob die 220 zur Verfügung gestellten Stellen für den Mehrbedarf in Folge der Verbesserung der Ausbildungsrelation tatsächlich ausreichend sind, um die ungünstigeren Zuweisungsbedingungen für die Anrechnungsstunden kompensieren zu können.

Angesichts der enormen Belastungen, die die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung weiter zu bewältigen haben, ist es für den VBE auch nicht länger hinnehmbar, dass Fachleiterinnen und Fachleiter für Lehrämter des gehobenen und des höheren Dienstes so unterschiedlich bezahlt werden. Die einen erhalten nach wie vor nur eine Zulage während den anderen ein Beförderungsamt zugestanden wird.

Für den VBE ist es zwingend erforderlich, dass für alle Fachleiterinnen und Fachleiter unabhängig von dem jeweiligen Lehramt ein Beförderungsamt einzurichten ist.

An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anwärterbezüge für die Referendare dringend aufgestockt werden müssen, um die Attraktivität der Lehrerausbildung zu steigern bzw. langfristig zu sichern. Darüber hinaus muss die Erstattung der Reisekosten für die Lehramtsanwärter sichergestellt werden.

Vollkommen unverständlich ist für den VBE, dass die Lehrerstellen für besondere pädagogische Aufgaben und für besonderen Unterrichtsbedarf sowie gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben um 943 Stellen im Vergleich zum Vorjahr abgesenkt werden. Angesichts der bestehenden Herausforderungen durch die Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems und der stetig steigenden Zahl bei der Beschulung von Flüchtlingskindern müsste dieses Stellenkontingent eigentlich drastisch erhöht werden.

Wenn es der Landesregierung mit ihrem Motto „Kein Kind zurück lassen“ tatsächlich ernst ist, dann müssen die hier genannten Stellen zwingend im System Schule bleiben. Ansonsten ist aus unserer Sicht das gemeinsame Ziel gefährdet, ein sozial gerechtes, leistungsfähiges und vielfältiges Bildungssystem weiter zu entwickeln.

Da der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler auch von der Fachlichkeit der Lehrkräfte sowie der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden pro Fach abhängig ist, erneuert der VBE seine Forderung nach einer entsprechenden Stellenreserve für die einzelnen Schulen und nach einer Ausweitung der Mittel für eine berufsbegleitende Lehrerfort- und -weiterbildung bzw. -qualifizierung.

Dass es an dieser Stelle Handlungsbedarf gibt, dafür spricht auch der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofes. Eine Unterschreitung der in der Sekundarstufe I vorgesehenen Gesamtstundenzahl von bis zu 33 Prozent ist in keiner Schulform hinnehmbar. Der VBE hält daher für alle Schulen eine vernünftige personelle Grundversorgung für zwingend notwendig, die auch eine 8-prozentige Stellenreserve mit einschließt, damit an jeder Schule flexibel auf Erkrankungen etc. reagiert und Unterrichtsausfall vermieden werden kann.

Ein weiteres großes Handlungsfeld sieht der VBE in der Beschulung von Flüchtlingskindern. Die 300 Stellen, die von der Landesregierung bisher hierfür geschaffen wurden, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem konnten sie aufgrund des Mangels an geeigneten Lehrkräften zum großen Teil nur mit Lehrkräften besetzt werden, die nicht über die wünschenswerten Qualifikationen verfügen.

Der VBE begrüßt die Bereitstellung weiterer 2625 Lehrerstellen über den Nachtragshaushalt, aber auch hier ist zu befürchten, dass sie insbesondere im Sekundarbereich I nicht besetzt werden können. Zwar gibt es über alle Schulformen betrachtet zum 01.11.15 genügend Bewerberinnen und Bewerber – allerdings die meisten für den Sekundarbereich II von Gymnasien und Gesamtschulen.

Für den Sekundarbereich I ist allerdings keine ausreichende Passung hinsichtlich der gewünschten Fächer sowie der Schulform zu erkennen. Von daher ist zu befürchten, dass die Ausschreibungen an den Schulformen, die den größten Anteil an der Beschulung von Flüchtlingskindern leisten, zum größten Teil leer laufen werden.

Für den VBE ist auch nicht nachvollziehbar, dass die Anteile an Integrationsstellen und für Herkunftssprachlichen Unterricht im Vergleich zu 2015 unverändert bleiben und 300 dieser Stellen darüber hinaus bereits zum 31.07.17 den Vermerk kw aufweisen.

Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung allein in diesem Jahr mindestens 40 000 schulpflichtige Flüchtlingskinder erwartet, muss in diesem Bereich dringend nachgesteuert werden. Durchgängige Sprachförderung sowie interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung sind mit entscheidend für die Bildungs- und Berufsbiografie dieser Kinder und Jugendlichen.

In diesem Zusammenhang muss auch verhindert werden, dass die dringend notwendige Absenkung der Klassengröße in den GL – Klassen nicht durch die zusätzliche Aufnahme und Beschulung von Flüchtlingskindern in den Regelklassen wieder konterkariert wird. Wenn die Schulen aktuell aufgefordert werden, auch in GL – Klassen mit Blick auf die Flüchtlinge die vorgegebene Obergrenze der Bandbreite auszuschöpfen, dann widerspricht dies allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Insbesondere muss vermieden werden, dass Eltern zunehmend das Gefühl haben, dass hier die Bedürfnisse ihrer Kinder gegen die Bedürfnisse der Flüchtlingskinder ausgespielt werden. Der VBE fordert daher eine Einstellungspolitik mit Weitsicht, bei der die anhaltende Zuwanderung auch ihren Niederschlag in der Schülerzahlprognose findet, damit sie Eingang in die Finanzplanung und damit auch dauerhaft Auswirkung auf die Zahl der Lehrerstellen hat.

Ein weiteres haushaltsrelevantes Thema ist der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Hier machen die im Haushalt 2016 ausgewiesenen Zahlen und Maßnahmen deutlich, dass die Landesregierung wieder einmal die Augen vor der Realität schließt. Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

- Im Bereich LES wird das entsprechende Stellenbudget unter Verweis auf die demografische Entwicklung um 54 Stellen abgesenkt. Diese Maßnahme ist kontraproduktiv, da die Schülerzahlen gerade in diesem Bereich steigend sind. 

- Die Absenkung des sonderpädagogischen Mehrbedarfs in den integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I ist zwar angesichts des parallel verlaufenden Aufbaus eines inklusiven Bildungssystems inhaltlich richtig und stringent, macht aber auch noch einmal die verschlechterten Bedingungen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens deutlich. 

- Obwohl es vor Ort deutlich steigende Fallzahlen im LES Bereich gibt, werden die zum Teil nicht mehr erfasst, da beispielsweise in der Schuleingangsphase aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kaum noch AO-SF Verfahren durchgeführt werden können. Dies führt zu einer Verwässerung des tatsächlichen Bedarfs und damit zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen im Bereich LES. 

- Unter Bezug auf den „Eckdatenerlass“ für die jährlichen Stellenzuweisungen an die Bezirksregierungen muss festgestellt werden, dass diese Eckpunkte vor Ort immer mehr aufgeweicht werden, da den Bezirksregierungen die Erlaubnis erteilt wurde, von den Vorgaben des Erlasses abweichen zu können. Dies geht aktuell in vielen Bereichen massiv zu Lasten der Grundschulen, da Stellen von dort in die Sekundarbereiche verschoben werden. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen für die Grundschullehrkräfte extrem hoch und kaum noch leistbar. 

In diesem Zusammenhang wäre es aus Sicht des VBE beispielsweise sinnvoll, wenn die 45 Stellen, die durch ein geringeres Abschmelzen des LES-Budgets als eigentlich vorgesehen für das Schuljahr 2015/16 „erwirtschaftet“ wurden, zweckgebunden dem Grundschulkapitel zugeführt würden. Dies ist aber leider seitens der Landesregierung nicht vorgesehen. 

- In den Kommunen nehmen die Schließungen von Förderschulen zu, obwohl der Rückgang der Schülerzahlen in diesem System sich nicht so schnell vollzieht, wie von der Landesregierung eigentlich erwartet. Dadurch entstehen vor Ort für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zum Teil kaum noch zumutbare Bedingungen hinsichtlich der Größe der fortbestehenden Förderschulen sowie hinsichtlich der Länge des Schulweges. Von dem Prinzip einer wohnortnahen Beschulung, das gerade für dieses Schülerklientel von großer Wichtigkeit ist, entfernt man sich immer mehr.

- Erfreulich ist, dass den Berufskollegs mit dem Haushalt 2016 insgesamt 310 Mehrbedarfsstellen zur Unterstützung des Inklusionsprozesses und für multiprofessionelle Teams zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist für den VBE die Beschränkung dieser Stellenzuweisung nur auf die Berufskollegs nicht nachvollziehbar. Multiprofessionelle Teams sind mittlerweile in allen Schulen unseres Landes unverzichtbar. Im Grundschul- und Sekundarbereich gehören zu diesen multiprofessionellen Teams für uns zwingend auch die Sozialpädagogischen Fachkräfte und die Schulsozialarbeit. Ihre Stellenanteile sind von daher im Haushalt zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen fordert der VBE für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems zusätzliche Haushaltsmittel für eine Verringerung der Klassengröße, für eine durchgängige Doppelbesetzung und für die Errichtung eines Pools von multiprofessionellen Teams, auf den jede Schule im Bedarfsfall zugreifen kann.

Eine qualitätsbezogene Umsetzung von Inklusion ist aus unserer Sicht mit den aktuell vorgesehenen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen nach wie vor nicht möglich. Wie Studien immer wieder belegen, sind das Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen aktuell schon unterfinanziert und die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit bereits weit überschritten. Der VBE warnt daher die Landesregierung erneut eindringlich davor, die Inklusion an den Schulen nicht mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, da dies zwangsläufig zu einem weiteren Leistungsabfall bei allen Schülerinnen und Schülern führen würde – und zwar mit weitreichenden gesellschaftspolitischen Folgen und für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

Im Zuge der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems sieht der VBE darüber hinaus über viele Jahre hinweg einen enormen Bedarf an entsprechenden Fort- und Weiterbildungs- sowie Nachqualifizierungsmöglichkeiten für die bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Lehrerinnen und Lehrer für diese Maßnahmen selbstverständlich mit einem entsprechenden Stundenkontingent von ihrer unterrichtlichen Verpflichtung zu entlasten sind. Diese Entlastung darf allerdings nicht auf dem Rücken der Schule ausgetragen werden, sondern muss sich für die betroffene Einzelschule jeweils bedarfserhöhend auswirken.

Innerhalb des Systems Schule nehmen die Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern durch nichtunterrichtliche Tätigkeiten ständig zu. Lehrkräfte brauchen Zeit für individuelle Förderung, für Beratung von Eltern und Kindern, für Kommunikation und Kooperation, für Schulentwicklung und Programmarbeit. Das alte Berechnungsmodell X Stunden Unterrichtsverpflichtung plus beliebig viele Stunden für die zahlreichen Aufgaben in der durch Unterricht nicht gebundenen Zeit, dieses Modell wird den Herausforderungen, denen sich Schulen heute stellen müssen, nicht mehr gerecht.

Eine diesbezügliche Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern ohne zusätzliche Stellen – also wieder einmal unter dem Aspekt der Kostenneutralität – ist für den VBE nicht vorstellbar. Von daher sind aus unserer Sicht die Anrechnungsstunden je Stelle für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (Entlastungsstundentopf) insgesamt anzuheben, um die stetig wachsenden Aufgaben überhaupt noch zu bewältigen. Völlig inakzeptabel ist die Benachteiligung der Grundschulen in dieser Frage. Die ihnen zur Verfügung stehenden Stundenkontingente reichen bei weitem nicht aus für die Entlastung bei der Übernahme von besonderen Aufgaben im Kollegium einschließlich dreiköpfigem Lehrerrat und Gleichstellungsbeauftragter.

Deshalb müssen endlich auch im Grundschulbereich die Anrechnungsstunden je Stelle in der Höhe den anderen Schulformen angeglichen werden, denn die Aufgaben, die Grundschulkräfte wahrnehmen müssen, mögen z.T. zwar andere sein als in den übrigen Schulformen, sie sind aber vom Umfang her nicht geringer und auch von gleicher Bedeutung bzw. Wertigkeit.

Für Anrechnungsstunden, die für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen zur Verfügung stehen, muss ein eigener Topf zur Verfügung stehen. Auf diese Stunden haben Lehrerräte und Ansprechpartnerinnen einen Anspruch, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen von eigenverantwortlichen Schulen ordnungsgemäß wahrnehmen sollen. Es darf in einer Lehrerkonferenz kein Abwägen geben zwischen dem Bedarf für Anrechnungsstunden zur ständigen Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen oder den Aufgaben eines Lehrerrates und einer Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen.

Anlass zur Besorgnis gibt auch die viel zu geringe Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für Schulleitungsstellen besonders im Grundschulbereich. Beängstigend ist die steigende Zahl der Entpflichtungsanträge von Schulleitungsmitgliedern, insbesondere von stellvertretenden Schulleiterinnen und -leitern. Hier spielt sicherlich die (Nicht-) Attraktivität dieser Ämter eine Rolle, aber auch die zunehmende Belastung von Schulleitungen.

Um diese Belastungen aufzufangen, müssten weitere Stellen in den Haushalt eingebracht werden, damit die Leitungszeit für Schulleitung im Sockel spürbar angehoben werden kann, völlig unabhängig von der Grundstellenzahl, da viele Aufgaben wahrzunehmen sind, die nicht von der Größe einer Schule abhängig sind. Außerdem braucht jede Schulleiterin und jeder Schulleiter zwingend eine Stellvertretung.

Im Grundschul- und Sekundarbereich I – hier insbesondere an den Grund- und Hauptschulen - hat die inklusive Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf und die dadurch erfolgte Verlagerung von Stellen in das Kapitel der jeweiligen Schulform dazu geführt, dass an vielen Schulen jetzt Sonderschullehrkräfte arbeiten, die eine höhere Bezahlung (A13) als die stellvertretende Schulleitung (A12 Zulage) und ein bis auf die Stellenzulage adäquates Gehalt zur Schulleitung erhalten – ein im öffentlichen Dienst einmaliges Phänomen.

Vor diesem Hintergrund hält der VBE es nach wie vor für erforderlich, dass in allen Schulformen stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter mindestens 1 Besoldungsstufe mehr als die Lehrkräfte im Eingangsamt, Schulleiterinnen und Schulleiter mindestens 2 Besoldungsstufen mehr erhalten.

Diese Maßnahme wird sicherlich nicht kostenneutral zu realisieren sein. Aber nach Berechnungen des VBE ist sie durchaus finanzierbar. Bei einer Bezahlung von Konrektoren mindestens nach A 13 und von Rektoren mindestens nach A 14 und bei gleichzeitiger Einrechnung der Ersparnis durch die bereits durchgeführten bzw. noch anstehenden Schulschließungen würden diese Mehrausgaben bei ca. 9,9 Millionen Euro liegen. Diese Summe würde gerade mal 0,6 Promille des Gesamthaushalts des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ausmachen, wobei wir in unserer Berechnung noch nicht einmal die Steuermehreinnahmen berücksichtigt haben.

Eine weitere Ungerechtigkeit zwischen den Schulformen ergibt sich aus der Ausweisung unterschiedlicher Stellenkegel für sogenannte Beförderungsämter. Dieser umfasst bei Real-, Gesamt- und Gymnasien im Sekundarbereich I 40 Prozent, im Hauptschulbereich aber nur 10 Prozent der Planstellen. Grundschulen sind von dieser Regelung nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen. Für den VBE ist dies ein Vorgehen nach alter Gutsherrenmentalität, das weder zeitgerecht noch leistungsgemäß ist. Auch mit Blick auf die neue Lehrerbildung fordern wir einen gleichwertigen Stellenkegel für diese Beförderungsämter unabhängig von der Schulform.

Eine generelle Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen ist allerdings aus Sicht des VBE nur zu erreichen, wenn man in den Haushalt endlich Mittel für die Erprobung und Evaluation neuer Arbeitszeitmodelle einstellt.

Eine zentrale Ursache für die Belastungssituation im Schulbereich ist, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte in erster Linie über die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden definiert und gesteuert wird.

Lehrerarbeit darf aber nicht allein aus dem Blickwinkel der Arbeitszeit gesehen werden. Gesundheit, Berufszufriedenheit sowie die Qualität der pädagogischen Arbeit der Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen müssen bei der Betrachtung der Lehrerarbeit und einer Neuregelung der Arbeitszeit eine wesentliche Rolle spielen. Dabei muss auch für Lehrerinnen und Lehrer als Maßstab die Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes gelten.

Wenn man die Qualität der pädagogischen Arbeit weiterentwickeln will und zudem bejaht, dass sich für Lehrerinnen und Lehrer die schulischen Tätigkeiten nicht nur geändert, sondern auch stark ausgeweitet haben und die Anforderungen immens gewachsen sind, muss man bereit sein, die gesamte Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern neu zu beschreiben und zu bewerten sowie unter gesundheitsförderlichen Gesichtspunkten auszugestalten. Es muss auf den im Vergleich zu anderen Berufsgruppen enorm hohen Anteil gesundheitlich gefährdeter Lehrerinnen und Lehrer endlich angemessen reagiert werden.

Lehrerarbeitszeitmodelle, deren Ziel nicht eine verbesserte Lehrergesundheit und die Verbesserung der Qualität pädagogischer Arbeit durch Bereitstellung notwendiger Zeitressourcen, sondern lediglich die effiziente Steuerung von Personalressourcen und eine ökonomische Mittelverwaltung ist, bringen uns hier nicht weiter.

Im Haushalt für den Schulbereich ist daher endlich ein entsprechender Haushaltstitel einzustellen, der die Möglichkeit eröffnet, Modelle zu erproben, die die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Lehrergesundheit und die zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Einklang bringen. Die aktuell in der Verbändebeteiligung befindlichen Kerngesetze eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bieten dazu generell die Möglichkeit. Allerdings dürfte dazu die Erprobung von sogenannten Langzeitarbeitskonten – wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind – nicht nur auf repräsentative Behörden des Landes und der Kommunen beschränkt bleiben, sondern sie müssten auf alle großen Bereiche des öffentlichen Dienstes und damit auch auf den Bildungsbereich ausgeweitet werden.

Unter den Aspekten der Gesundheit, aber insbesondere auch der Gerechtigkeit sieht der VBE nach wie vor auch noch Korrekturbedarf in den durch die Dienstrechtsanpassungsgesetze vorgenommenen Regelungen zur Altersteilzeit, zur Anhebung der Altersgrenze – hier vor allem zur Sonderaltersgrenze im Lehrerbereich – und zur Anrechnung ruhegehaltsfähiger Ausbildungszeiten. Die hier getroffenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht vollkommen unzureichend und systemisch nicht begründbar. Der Erhalt bzw. Ausbau schulischer Qualität darf sich nicht an rein fiskalischen Argumenten bzw. an dem Aspekt der Kostenneutralität ausrichten.

Der Dienstherr stellt hohe Anforderungen an die Arbeit von Lehrkräften und Schulleitungen. Diese muss dann aber endlich auch eine entsprechende Wertschätzung durch eine angemessene und vergleichbare Besoldungsstruktur erfahren. Insbesondere vor dem Hintergrund des von Prof. Dr. Christoph Gusy erstellten Gutachtens fordert der VBE deshalb weiterhin die einheitliche Besoldung von Lehrkräften und Schulleitungen in allen Schulformen. Das „Abstandsdenken“ bei der Besoldung ist insbesondere mit Blick auf das neue Lehrerausbildungsgesetz antiquiert und darf nicht länger fortgeschrieben werden.

In diesem Zusammenhang sieht der VBE auch zukünftig einen großen Handlungsbedarf für weitergehende umfassende Dienstrechtsmodernisierungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Lehrerbesoldung. Für mehr Besoldungsgerechtigkeit und Attraktivität der Lehrämter in allen Schulformen muss die Landesregierung zeitnah eine Regelung für eine gerechte und gleichwertige Lehrerbesoldung finden und umsetzen.

14.10.15
Udo Beckmann
Vorsitzender VBE NRW

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