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13.05.2014

VBE: Anhebung der Gehälter würde Gerechtigkeitslücke schließen

Schulleitungsstellen müssen attraktiver werden

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW begrüßt, dass er vom Städte- und Gemeindebund für seine Forderung, die Rahmenbedingungen bei Schulleitungen an Grundschulen zu verbessern, Unterstützung erhält. „Der Schulleiter einer Grundschule verdient soviel wie ein Gymnasiallehrer im Eingangsamt – und das bei deutlich mehr Verantwortung“, so der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann, „Hier muss die Landesregierung endlich nachbessern und Anreize schaffen, wenn sie die seit Jahren klaffende Lücke bei den Stellenbesetzungen schließen will.“

Der VBE fordert, die Besoldung der Konrektoren und Rektoren an Grund- und Hauptschulen neu zu ordnen. Dies bedeutet, dass ein Konrektor auch an einem kleinen System grundsätzlich nach A13 und ein Rektor nach A14 bezahlt wird. „Nach unserer Berechnung macht das abzüglich der Ersparnis durch Schulschließungen* jährliche Mehrkosten von 9,9 Millionen – das entspricht gerade mal 0,6 Promille des Gesamthaushalts des Schulministeriums.“

Seine Berechnungen hat der VBE bereits Ende Februar den zuständigen Ministerien und allen Abgeordneten im Landtag zur Kenntnis gegeben. Die Antwort steht noch aus.

„Es wird Zeit, dass sich die Landesregierung nicht länger den berechtigen Forderungen verschließt. Wer den Schulleitungen eine hohe Verantwortung zumisst, wie die Landesregierung es tut, der muss sie auch endlich angemessen bezahlen“, fordert Beckmann.

 

*Anmerkung: Laut Landesstatistik wurden in den vergangenen 5 Jahren mindestens 500 Grund- und Hauptschulen geschlossen.


Pressemitteilung 27-14
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