Berichte über die steigende Anzahl von Straftaten unterschiedlichster Art, Einbrüche, Überfälle, Diebstahl, vor allem aber die zunehmende Gewalt nehmen einen breiten Raum in den Medien ein. Auch die Übergriffe auf ältere Menschen nehmen zu und lassen bei vielen das Gefühl von Unsicherheit und Angst wachsen. Denn jede Straftat, mag sie noch so banal sein, bedeutet für eine betroffene Person einen schweren Eingriff in die persönlichen Lebensumstände. Auch wenn ältere Menschen aufgrund ihrer Lebenserfahrung oftmals vorsichtiger agieren, gibt es dennoch auch für sie immer wieder Situationen, die Risiken und Gefahren bergen.
Mit dem Ziel, aufmerksam zu machen, zu sensibilisieren und fit zu machen für solche Gefahrensituationen im Alltag hatte der VBE Landesverband unter Mitwirkung des Referates Senioren am 01.06.2016 Seniorenvertreterinnen und – vertreter der Kreis- und Stadtverbände (Foto oben, VBE NRW) zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Mehr Sicherheit im Alter“ eingeladen.
Der Referent, Kriminalhauptkommissar Markus Schettke (Foto oben, VBE NRW) aus dem Polizeipräsidium Dortmund, Bereich Kriminalprävention/Opferschutz konnte den Anwesenden sehr fachkundig aber auch kurzweilig Informationen, Tipps und Anregungen zu verschiedenen Themenbereichen geben. Mit konkreten Beispielen aus dem Erfahrungsbereich der Teilnehmer/innen bezog er diese in seine Ausführungen und die Diskussionen ein. Es sind vor allem Alltagssituationen, die Risiken bergen, aber solche gar nicht vermuten lassen, wie Gefahren an der Haustür oder in der Wohnung, am Telefon, in der Öffentlichkeit, beim Einkaufen oder im Internet. Fremden an der Haustür, ganz gleich mit welchen Anliegen sie auftreten (u.a. als Polizisten, Handwerker, Paketzusteller, Hilfesuchenden in einer Notlage, angebliche Bekannte) ist mit großer Vorsicht zu begegnen. Vor allem gilt es auch die Wohnungstüre entsprechend sichern zu lassen. Gefahrenbeispiele am Telefon sind der sogenannte „Enkeltrick“ oder Glücksspiel- bzw. Gewinnspielversprechen, bei denen Geldbeträge gezahlt oder überwiesen werden sollen oder erfragte persönliche Daten missbraucht für unberechtigte Geschäfte werden. Der sensible Umgang mit den persönlichen Daten spielt auch im Gefahrenbereich mit dem Internet eine wichtige Rolle. Dazu gehören das Erstellen und Verwenden sicherer Passwörter, der Umgang mit e-mails und Anhängen von unbekannten Absendern, Informieren über Anbieter und Zahlungsmethoden bei Internetkäufen und vorsichtiger Umgang mit dem Online-Banking.
Nach einem kurzen Mittagsimbiss informierte die stellvertretende VBE Vorsitzende Jutta Endrusch (Foto unten, VBE NRW) die Seniorenvertreter/-innen noch über den Stand der Stand der Beratungen zur Dienstrechtsreform. Auch nach der letzten am 07.03.2016 äußerten sich die DBB Vertreter/innen unzufrieden über den Verlauf der Beratungen, z.Zt. tagen die letzten Ausschüsse. Inhaltlich sind in einigen Bereichen zwar Verbesserungen feststellbar, viele wichtige Themen u.a. für den Lehrerbereich bleiben unbearbeitet (z. B. Lehrerarbeitszeit, Regelung zum Eintritt in den Ruhestand, Besoldung) bisherige gute Regelungen wurden sogar gestrichen (z.B. Verkürzung der Probezeit und damit in Verbindung auch eine frühere Beförderungsmöglichkeit). Die Einarbeitung der Sonderzahlung in die monatliche Besoldung erfolgt ab 01.01.2017, die vom DBB und VBE geforderte Rücknahme der zweiten Kürzung wird nicht umgesetzt.
Der Anspruch auf Versorgungsauskunft wird festgeschrieben, soll Beamtinnen und Beamten aber erst ab 2021 und ab einem Alter von 55 Jahren Auskunft über die Pensionshöhe geben, nach Meinung des DBB und VBE viel zu spät.
Obwohl kaum noch wesentliche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren zu erwarten sind, möglicherweise ein geringfügiges Entgegenkommen z. B. bei der Wiedereinführung der Jubiläumszulage finden weitere Gespräche und Beratungen statt.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Pensionsfonds fand am 10.12.2015 statt. Im Januar2016 wurde ein Änderungsantrag zum Gesetz angenommen, der den neutralen Beirat beim Sondervermögen institutionalisiert. Dieser soll die treuhänderische Verwaltung und Verausgabung der Mittel gewährleisten. Zukünftig wird ein Vertreter des DBB teilnehmen. Zwei weitere Forderungen des DBB und VBE sind noch nicht erfüllt, ein Entnahmegesetz (begleitend zum Gesetz zur Einrichtung des Pensionsfonds) und die Aufstockung der bisher von der Landesregierung geplanten jährlichen Mittelzuführung in den neuen Fond von 200 Millionen ab 2018 um zusätzliche 500 Millionen, um eine zu erwartende Absenkung des Pensionsniveaus zu vermeiden.
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