Verbesserungen gibt es u.a. für Implantatversorgungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Aufwendungen für eine Familien- und Hauspflegekraft und Aufwendungen für eine Palliativ- und Hospizversorgung.
Negative Auswirkungen hat die neue Regelung auf die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen, von denen ab 01.01.2016 auch die Kostendämpfungspauschale abgezogen wird.
Alle wichtigen Informationen zu den Neuregelungen für Beihilfeberechtigte finden Sie hier im Merkblatt des LBV NRW.
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