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23.11.2015
Schadenersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung

Das Verwaltungsgericht Münster hat insgesamt 70 Beamtinnen und Beamten der Städte Münster und lbbenbüren sowie einem Beamten des Landes NordrheinWestfalen eine Entschädigung zugesprochen, weil Ihre Besoldung bis zum 31 .05 .2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Besoldung in Nordrhein-Westfalen nach dem in Abhängigkeit zum Lebensalter stehenden Besoldungsdienstalter gerichtet.

Foto: Hjalmar Brandt
Schule heute

Ausgabe Juli + August 2017

Grafik: © Lilli Jemska – shutterstock.com
E[LAA]N

Ausgabe 64


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