In mehreren Gesprächsrunden hat der dbb/VBE eine Korrektur der Eingruppierung neu eingestellter sozialpädagogischer Mitarbeiter gefordert und dies wie folgt erreicht:
Sozialpädagoische Mitarbeiter/Fachkräfte gelten als Lehrkräfte und werden nach EG 10 eingruppiert, soweit sie in inklusiven Lerngruppen an Grundschulen in der Schuleingangsphase arbeiten und eine einschlägige Hochschulausbildung mit staatlicher Anerkennung besitzen.
Damit gehen wir davon aus, dass sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen auch zukünftig nach EG 10 eingruppiert werden, da jede Lerngruppe an der GS eine inklusive Lerngruppe ist, seit auf Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schuleingangsphase verzichtet wird.
Die Personalvertretungen für die Grundschulen werden auf die entsprechende Eingruppierung sorgfältig achten.
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