VBE: Hohe Anforderungen – ungenügende Anerkennung
Die Problematik der unbesetzten Schulleitungsstellen sei bereits seit Jahrzehnten bekannt, so Beckmann, „und genauso lange wird sie von den verschiedenen Landesregierungen ausgesessen.“ Das Ungleichgewicht zwischen Aufgabenfülle und zu niedriger Besoldung wird durch die fehlende 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses 2013 noch verstärkt, die aktuell vom Landesverfassungsgericht beraten wird. Potenzielle Bewerber gäbe es, die seien aber verständlicherweise nicht bereit, eine Stelle anzunehmen, die nicht aufgabenadäquat bezahlt wird und in der neben den Leitungsaufgaben auch eine hohe Unterrichtsverpflichtung und Verwaltungsaufgaben gang und gäbe sind.
Eine höhere Attraktivität von Schulleitungsstellen könnte neben der besseren Ausstattung mit Verwaltungspersonal vor allem eine Anhebung der Besoldung schaffen, sagt Beckmann: „Konrektoren sollten mindestens nach A13, Rektoren nach A14 bezahlt werden. Das bedeutet zwar nach unseren Berechnungen abzüglich der Ersparnis durch Schulschließungen erst mal eine Mehrausgabe von 9,9 Millionen Euro jährlich – das entspricht allerdings gerade mal 0,6 Promille des Gesamthaushalts des Schulministeriums. Soviel sollte dem Land eine funktionierende Schule wert sein.“
Pressemitteilung 37-14